"Ist dieser russische Angriffskrieg nicht ein einziges Verbrechen gegen die Menschlichkeit?"
Ja (im moralischen) und Nein (im rechtlichen Sinne). Es gibt im #Völkerstrafrecht verschiedene Straftatbestände: #Völkermord, #VerbrechenGegenDieMenschlichkeit, #Kriegsverbrechen und das #VerbrechenDerAggression (jew. Art. 6, 7, 8 und 8bis RomStatut). Während sich die ersten 3 eher auf das wie und in welchem Ausmaß beziehen, bezieht sich letzteres auf das "dass überhaupt". Mit VgdM liegen nun Verdachtsmomente hinsichtlich aller vier Straftatbestände vor. Hinsichtl. Kriegsverbrechen gibt es bereits einen Haftbefehl, hinsichtl. Völkermord hat sich die #OSCEPA positioniert: https://digitalcourage.social/@helgenug/112741425064711186. Hinsichtl. des VdA kann nur deswegen kein Verfahren eingeleitet werden, weil #putinruZZland kein #IStGH-Vertragsstaat, aber Mitglied des #UNSC ist, der unter dem 1. Umstand die Verfahrenseinleitung mandatieren müsste.